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Landschaftsrecht<\/span><\/p>

Auf ihre wunderschöne Natur und Landschaft sind die Bewohner des Rheinisch-Bergischen Kreises zu Recht besonders stolz. Damit dies so bleibt, ist die Regelung der unterschiedlichen Ansprüche an Natur und Landschaft notwendig. Nach Maßgabe des Landesnaturschutzgesetztes NRW soll dies in Landschaftsplänen dargestellt und festgesetzt werden. Die Landschaftspläne des Rheinisch-Bergischen Kreises werden vom Kreistag nach Durchführung eines mehrjährigen, förmlichen und öffentlichen Aufstellungsverfahrens als Satzungen beschlossen und erstrecken sich räumlich ausschließlich auf den baurechtlichen Außenbereich.<\/p>

Die Festsetzungen der Landschaftspläne entfalten mit der Rechtskrafterlangung der Satzungen unmittelbare Wirkung.<\/p>

Die Landschaftspläne setzen in Text und Karten die erforderlichen Schutzgebiete, Natur-denkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, Schutzziele sowie Verbotsvorschriften und  genehmigungsfreie / genehmigungsfähige Tätigkeiten oder Sachverhalte, fest. Sie enthalten insofern die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen für den Schutz und die Entwicklung der Landschaft \u2013 ebenso wird auf Klimaschutzbelange eingegangen und es werden Klima-anpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen dargestellt und festgesetzt.<\/p>

Ein wesentlicher Aspekt der Landschaftspläne ist ferner, dass deren Darstellungen und Festsetzungen keinerlei Verbindlichkeit bezüglich der Bebaubarkeit von Grundstücken oder Grundstücksteilen bedingt, da Entscheidungen baurechtlicher und bauplanungsrechtlicher Art nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben zunächst aus-schließlich den zuständigen Baubehörden obliegen.<\/p>

Neben den im baurechtlichen Außenbereich rechtskräftigen Landschaftsplänen des Rheinisch-Bergischen Kreises gelten im Kreisgebiet im baulichen Innenbereich zusätzlich eine Naturdenkmalverordnung sowie weitere Verordnungen der Bezirksregierung Köln als Naturschutzgebietsverordnungen und Verordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile. Diese Schutzobjekte und Schutzgebiete sind ebenfalls in der Karte dargestellt, die jeweiligen Verordnungs- und Landschaftsplantexte sind hinterlegt und können per Mausklick abgerufen werden.<\/p><\/div>", "summary": "Naturschutzrecht (öffentlich)", "title": "Naturschutzrecht_Gast", "tags": [ "LP", "RBK", "Landschaftsrecht", "Naturschutzrecht" ], "type": "Map Service", "typeKeywords": [ "Data", "Service", "Map Service", "ArcGIS Server" ], "thumbnail": "thumbnail/thumbnail.png", "url": "", "extent": [ [ -36, -90 ], [ 54, 90 ] ], "minScale": 0, "maxScale": 1, "spatialReference": "ETRS_1989_UTM_Zone_32N", "accessInformation": "© GIS Rheinisch-Bergischer Kreis", "licenseInfo": "

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