Sie können dieses Anliegen maximal 5 Mal auswählen.
Sie können ein Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten für Ihr nicht zugelassenes, aber verkehrssicheres Fahrzeug persönlich oder durch eine beauftragte Person beantragen.
Bitte beachten Sie, dass das Kurzzeitkennzeichen nicht zugeteilt werden kann, wenn Unterlagen fehlen.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (im Original, nur in Verbindung mit Meldebescheinigung gültig)
- bei Firmen/Selbständigen Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit dem Vermerk "Kurzzeitkennzeichen"
- Kraftfahrzeugbrief und -schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I
- ggf. gültige Hauptuntersuchung
- ggf. eine Vollmacht
Wenn Ihr Wohnort oder Firmensitz nicht im Rheinisch-Bergischen Kreis liegt, müssen Sie zusätzlich zu den nachstehenden Unterlagen, den Standort des Fahrzeugs im Rheinisch-Bergischen Kreis durch Kaufvertrag oder ähnliches nachweisen.
Sollten Sie keinen Wohnort oder Firmensitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, benötigen Sie darüber hinaus noch die Erklärung zum Empfangsberechtigten.
Weiter Informationen finden Sie unter:
https://www.rbk-direkt.de/Dienstleistung.aspx?dlid=370