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Sie benötigen eine Karte für Ihren digitalen Fahrtenschreiber (Fahrerkarte)?
Sofern Sie verpflichtet sind Ihre Lenk- und Ruhezeiten aufzuzeichnen und Ihr Fahrzeug hierfür einen digitalen Fahrtenschreiber eingebaut hat, müssen Sie eine Fahrerkarte beantragen.
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde. Wenn Sie im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnen (Erstwohnsitz), können Sie den Antrag nur bei der Fahrerlaubnisbehörde in Bergisch Gladbach stellen.
Sollten Sie noch keinen EU-Kartenführerschein haben, muss Ihr Führerschein gleichzeitig umgetauscht werden.
Diese Leistung gilt nur für die reine Ausstellung einer Fahrerkarte. Sofern Sie auch Ihre Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E verlängern möchten, sehen Sie bitte unter https://www.rbk-direkt.de/Dienstleistung.aspx?dlid=639 . Wenn Sie zeitgleich einen Umtausch beantragen möchten wählen Sie bitte zusätzlich die Leistung „Umtausch deutscher Führerschein in aktuellen EU-Kartenführerschein".
Benötigte Unterlagen:
- Reisepass oder Lichtbildausweis
- biometrisches Lichtbild (35mmx45mm), höchstens zwei Jahre alt
- EU-Kartenführerschein
- alte Fahrerkarte (falls vorhanden)
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.rbk-direkt.de/Dienstleistung.aspx?dlid=575