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Grundsätzlich erhalten Sie automatisch einen Termin zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels, sobald dieser bei der Ausländerbehörde eingegangen ist. Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können oder verpasst haben, können Sie hier einen Wunschtermin zur Abholung vereinbaren. Weitere Hinweise zum elektronischen Aufenthaltstitel sowie eine Mustervollmacht zur Bevollmächtigung eines Dritten finden Sie hier.